Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für das Hotel 22, Heidestr. 294, 06849 Dessau-Roßlau

§1 Geltungsbereich

a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist.

§2 Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

a. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

b. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus den AGB, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

c. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

b. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

c. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

d. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

e. Rechnungen des Hotels ohne ausdrücklich angegebenes Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, entstandene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

f. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

g. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

§4 Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels.

a. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

b. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden schriftlich ein Termin für einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt ohne Zahlungspflicht oder Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1c. Satz 3 vorliegt.

c. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

d. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§5 Rücktritt des Hotels

a. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund jederzeit außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, beispielsweise zum Hotel des Kunden oder zum Buchungszweck, gebucht wurden, das Hotel begründeten Anlass hat anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, oder ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt. Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

b. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

c. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

d. Aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen ist das Mitbringen und Abstellen von Fahrrädern in den Gästezimmern nicht gestattet. Für die sichere und geschützte Unterbringung steht ein abschließbarer Fahrradunterstand auf dem Hotelgelände zur Verfügung.

§7 Haftung des Hotels

a. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 1.000,00 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Hotels Anzeige macht (§703 BGB).

§8 Schadensersatzforderungen

a. Wird aus Gründen, die nicht dem Hotel, deren Mitarbeiter oder dem Vertragspartner zu zuschreiben sind, ein geschlossener Vertrag storniert, behält sich das Hotel das Recht vor, dem Verursacher die Kosten des entstandenen Schadens oder die entgangene Leistung in Rechnung zu stellen. Gründe können sein:

• Rauchen im Zimmer, dadurch Stornierung der Reservierung, oder Fremdunterbringung der nachfolgenden Gäste.

• Mutwillige Beschädigungen von Inventar, so dass eine Neuvermietung unmöglich wird. Alle entstehenden Kosten und Folgekosten sind vom Verursacher in voller Höhe zu tragen.

b. Unsere Zimmer im Hotel 22 sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen (Tabakverdampfer/ Shisha ebenfalls eingenommen), beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Teppich usw.) mit 250,00 Euro. Im Falle eines Feuerwehreinsatzes trägt der Gast die Kosten in Höhe von 1.800,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen das Rauchverbot rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können und zur Anzeige gebracht werden. Bei Verlust des Zimmerschlüssels ist eine Ersatzgebühr von 100,00 Euro fällig.

§9 Schlussbestimmungen

a. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

b. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

c. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.


d. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

e. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§10 Stornierungsbedingungen

Stornierungen bis 30 Tage im Voraus sind kostenlos, bei Vorauszahlung erstatten wir den gezahlten Betrag zurück mit Einbehaltung von 10,00 Euro als Bearbeitungsgebühr.

25% Stornierungskosten des Reisepreises von 30 bis 16 Tage vor Anreise.

50% Stornierungskosten des Reisepreises von 15 bis 7 Tage vor der Anreise.

75% Stornierungskosten des Reisepreises von 6 bis 4 Tage vor der Anreise.

100% Stornierungskosten des Reisepreises bis 3 Tage vor der Anreise, im Falle des Nichterscheinens oder vorzeitiger Abreise.

Die Stornierungsbedingungen gelten auch für alle gebuchten Zusätze, wie Frühstück usw.